{"id":153,"date":"2021-08-18T18:01:33","date_gmt":"2021-08-18T16:01:33","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.p595924.webspaceconfig.de\/?page_id=153"},"modified":"2025-11-19T11:44:08","modified_gmt":"2025-11-19T10:44:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.guidemonterosa.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"153\" class=\"elementor elementor-153\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7de49ba elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7de49ba\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-a43572c\" data-id=\"a43572c\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8b962aa elementor-widget elementor-widget-hero\" data-id=\"8b962aa\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"hero.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\n    <div class=\"hero-widget\" data-hero=\"true\">\n        <div class=\"hero-widget__inside\">\n            <div class=\"container text-white\">\n                <div class=\"h1 hero-h1\" data-sal=\"slide-up\" data-sal-duration=\"500\" data-sal-delay=\"800\" data-sal-easing=\"ease-in-out\">\n                    Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen                <\/div>\n                                <div class=\"p\" data-sal=\"slide-up\" data-sal-duration=\"500\" data-sal-delay=\"900\" data-sal-easing=\"ease-in-out\">\n                    Heli Guides Srl                <\/div>\n                                            <\/div>\n        <\/div>\n        \t\t<div class=\"hero-widget__vector-wrapper\">\n\t\t\t<div data-bg=\"https:\/\/www.guidemonterosa.com\/wp-content\/themes\/guide-monterosa\/public\/images\/hero-bg-vector-desktop.svg?id=41307780d37b77b1815af93bd46db738\" class=\"lazy hero-widget__icon d-none d-lg-block\"><\/div>\n\t\t\t<div data-bg=\"https:\/\/www.guidemonterosa.com\/wp-content\/themes\/guide-monterosa\/public\/images\/hero-bg-vector-tablet.svg?id=1d128c759f5552f7b017b5169c59ab2e\" class=\"lazy hero-widget__icon d-none d-sm-block d-lg-none\"><\/div>\n\t\t\t<div data-bg=\"https:\/\/www.guidemonterosa.com\/wp-content\/themes\/guide-monterosa\/public\/images\/hero-bg-vector-mobile.svg?id=a5e3568456ebdb897325ca0f3ab7b3a3\" class=\"lazy hero-widget__icon d-block d-sm-none\"><\/div>\n        <\/div>\n            <\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-584c92e elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"584c92e\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1d28dd9\" data-id=\"1d28dd9\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3a5756f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"3a5756f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Reisebedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f0f971a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f0f971a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>1. Geltungsbereich<\/h3><p>Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (ARB) sind integrierender Bestandteil eines jeden Pauschalreisevertrages (nachfolgend auch Reisevertrag genannt), der zwischen den Reiseteilnehmern und dem Reiseveranstalter Heli Guides srl mit Sitz in Courmayeur, ITALIEN (nachfolgend auch Heli Guides genannt) zustande kommt. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend auch ARB) geregelt. Diese ARB finden auf nachfolgende Dienstleistungen ausdr\u00fccklich keine Anwendung: (1) Bei allen von Heli Guides vermittelten und gebuchten \u201cNur-Flug-Buchungen\u201c gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Reiseb\u00fcros oder Fluggesellschaften.<\/p><h3>2. Gesetzesquellen<\/h3><p>Der Verkauf von Pauschalreisen, die Dienstleistungen im In- und Ausland zum Gegenstand haben, ist in den Artikeln. 32-51 Novizen des Gesetzesdekrets Nr. 79 vom 23. Mai 2011 (sog. &#8222;Tourismusgesetzbuch&#8220;, sp\u00e4ter CdT), in der aktuellen Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 62 vom 06.06.2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2015\/2302, sowie durch die Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf Transport, Dienstleistungsvertrag und Mandat, soweit anwendbar, und des Schifffahrtsgesetzes (RD Nr. 327 vom 30.03.1942) geregelt. Die italienische Gerichtsbarkeit ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der in diesen allgemeinen Bedingungen geregelten Vertr\u00e4ge entstehen k\u00f6nnten.<\/p><h3>3. Verwaltungsvorschriften<\/h3><p>Der Veranstalter und die Agentur, die die Pauschalreise verkauft, an die sich der Reisende wendet, m\u00fcssen berechtigt sein, ihre jeweiligen T\u00e4tigkeiten nach den geltenden Rechtsvorschriften auszu\u00fcben. Vor Abschluss des Vertrages machen der Veranstalter und der Verk\u00e4ufer Dritten die Einzelheiten der Versicherungspolice zur Deckung der Risiken aus der beruflichen Haftpflicht sowie die Einzelheiten der Garantie gegen die Risiken der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses des Veranstalters und des Verk\u00e4ufers, jeweils auf eigene Verantwortung, zum Zwecke der R\u00fcckerstattung der gezahlten Betr\u00e4ge oder der R\u00fcckf\u00fchrung des Reisenden an den Ort der Abreise bekannt.<\/p><h3>4. Begriffserkl\u00e4rungen (Artikel 33 CdT)<\/h3><p>F\u00fcr die Zwecke dieses Vertrages gelten folgende Bedeutungen:<br \/><strong>a) Reisender:<\/strong> jede Person, die beabsichtigt, einen Vertrag abzuschlie\u00dfen oder die berechtigt ist, auf der Grundlage eines organisierten Tourismusvertrages zu reisen;<br \/><strong>b) Unternehmer respektive Gewerbetreibender:<\/strong> jede nat\u00fcrliche oder juristische Person des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts, die im Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen T\u00e4tigkeit an touristischen Vertr\u00e4gen beteiligt ist, auch durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder in ihrem Auftrag handelt, als Veranstalter, Verk\u00e4ufer, Vermittler von damit zusammenh\u00e4ngenden Reiseleistungen oder Leistungserbringer des Tourismus, in \u00dcbereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung;<br \/><strong>c) Veranstalter:<\/strong> der Gewerbetreibende, der Pauschalreisen zusammenstellt und sie direkt oder \u00fcber einen anderen Gewerbetreibenden oder zusammen mit einem anderen Gewerbetreibenden verkauft oder zum Verkauf anbietet;<br \/><strong>d) Verk\u00e4ufer:<\/strong> der Gewerbetreibende, der nicht der Veranstalter ist und der die von einem Veranstalter zusammengestellten Pauschalreisen verkauft oder zum Verkauf anbietet.<\/p><h3>5. Konzept der Pauschalreisen (Artikel 33, Paragraph 1, No. 4, Abs. c) CdT)<\/h3><p>Eine Pauschalreise ist die &#8222;Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen zum Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erf\u00fcllt ist:<br \/>1.) diese Leistungen werden von einem einzigen Unternehmer kombiniert, auch auf Wunsch des Reisenden oder nach seiner Wahl, bevor ein einziger Vertrag \u00fcber alle Leistungen geschlossen wird;<br \/>2.) diese Leistungen, auch wenn sie in getrennten Vertr\u00e4gen mit einzelnen touristischen Leistungstr\u00e4gern abgeschlossen werden, werden:<br \/>2.1. an einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgew\u00e4hlt, bevor der Reisende der Zahlung zustimmt;<br \/>2.2. zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt;<br \/>2.3. unter der Bezeichnung &#8222;Pauschalreise&#8220; oder einer \u00e4hnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft;<br \/>2.4. nach Abschluss eines Vertrages kombiniert, bei dem der Unternehmer dem Reisenden die Auswahl zwischen verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen erm\u00f6glicht, oder bei den verschiedenen Unternehmern \u00fcber verbundene Online-Buchungsprozesse erworben werden, bei denen der Name des Reisenden, die Einzelheiten der Zahlung und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wird, an einen oder mehrere Unternehmer \u00fcbermittelt werden und der Vertrag mit dem oder den letzteren Unternehmern sp\u00e4testens 24 Stunden nach der Best\u00e4tigung der Buchung der ersten touristischen Dienstleistung geschlossen wird.<\/p><h3>6. Vorvertragliche Informationen an den Reisenden (Artikel 34 CdT)<\/h3><p>Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags oder eines entsprechenden Angebots \u00fcbermitteln der Veranstalter und, falls die Pauschalreise \u00fcber einen Verk\u00e4ufer verkauft wird, dieser dem Reisenden das einschl\u00e4gige Standardinformationsblatt in Anlage A Teil I oder Teil II des CdT sowie die folgenden Informationen:<br \/>a) die wichtigsten Merkmale der touristischen Dienstleistungen, wie z.B.:<\/p><ol><li>das Ziel oder die Ziele der Reise, die Reiseroute und die Aufenthaltsdauer mit den entsprechenden Daten und, falls die Unterkunft inbegriffen ist, die Anzahl der \u00dcbernachtungen;<\/li><li>Bef\u00f6rderungsmittel, -merkmale und -kategorien, Ort, Datum und Uhrzeit der Abreise und der R\u00fcckkehr, Dauer und Ort von Zwischenstopps und Verbindungen; falls die genaue Uhrzeit noch nicht feststeht, teilen der Veranstalter und gegebenenfalls der Verk\u00e4ufer dem Reisenden die ungef\u00e4hre Uhrzeit der Abreise und der R\u00fcckkehr mit;<\/li><li>die Lage, die wichtigsten Merkmale und gegebenenfalls die touristische Kategorie der Unterkunft gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Bestimmungslandes;<\/li><li>die angebotenen Mahlzeiten;<\/li><li>Besichtigungen, Ausfl\u00fcge oder andere Dienstleistungen, die im vereinbarten Gesamtpreis der Pauschalreise enthalten sind;<\/li><li>die touristischen Leistungen, die dem Reisenden als Mitglied einer Gruppe erbracht werden, und in diesem Fall die ungef\u00e4hre Gr\u00f6\u00dfe der Gruppe;<\/li><li>die Sprache, in der die Leistungen erbracht werden;<\/li><li>ob die Reise oder der Urlaub f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t geeignet ist, und auf Verlangen des Reisenden genaue Informationen \u00fcber die Eignung der Reise oder des Urlaubs unter Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse des Reisenden;<\/li><\/ol><p>b) den Handelsnamen und die geografische Anschrift des Veranstalters und, sofern vorhanden, des Verk\u00e4ufers sowie deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen;<br \/>c) den Gesamtpreis der Pauschalreise einschlie\u00dflich Steuern und s\u00e4mtlicher Geb\u00fchren, Abgaben und sonstiger zus\u00e4tzlicher Kosten, einschlie\u00dflich etwaiger Verwaltungs- und Bearbeitungskosten, oder, falls diese vor Vertragsschluss nicht in angemessener Weise berechnet werden k\u00f6nnen, eine Angabe der Art der zus\u00e4tzlichen Kosten, die der Reisende m\u00f6glicherweise noch zu tragen hat;<br \/>d) die Zahlungsweise, einschlie\u00dflich des Betrags oder Prozentsatzes des Preises, der als Anzahlung zu leisten ist, und des Zeitplans f\u00fcr die Zahlung des Restbetrags oder der finanziellen Sicherheiten, die der Reisende zu zahlen oder zu leisten hat;<br \/>e) die f\u00fcr die Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die in Artikel 41 Absatz 5 Buchstabe a) genannte Frist vor Beginn der Pauschalreise f\u00fcr die eventuelle K\u00fcndigung des Vertrages bei Nichterreichen dieser Zahl;<br \/>f) allgemeine Informationen \u00fcber die Pass- und Visabestimmungen, einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von Visa und die gesundheitspolizeilichen Formalit\u00e4ten des Bestimmungslandes;<br \/>g) Informationen \u00fcber die M\u00f6glichkeit des Reisenden, jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung angemessener R\u00fccktrittskosten oder gegebenenfalls der vom Veranstalter gem\u00e4\u00df Artikel 41 Absatz 1 CdT verlangten pauschalen R\u00fccktrittskosten vom Vertrag zur\u00fcckzutreten;<br \/>h) Informationen \u00fcber den fakultativen oder obligatorischen Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten bei einseitiger Beendigung des Vertrags durch den Reisenden oder der Kosten f\u00fcr Hilfeleistungen, einschlie\u00dflich der R\u00fcckreise, im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod;<br \/>i) die Einzelheiten des in Artikel 47 Abs\u00e4tze 1, 2 und 3 CdT genannten Versicherungsschutzes.<br \/>Bei Pauschalreisevertr\u00e4gen im Sinne von Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe d), die telefonisch abgeschlossen werden, erteilt der Veranstalter oder der Unternehmer dem Reisenden die in Anhang A Teil II dieses Dekrets genannten Standardinformationen sowie die in Absatz 1 genannten Informationen.<\/p><h3>7. Vertragsschluss (Artikel 36 CdT)<\/h3><p>Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Post mittels Anmeldekarte oder -formular, per Fax oder per E-Mail \u00fcber unser Anmeldeformular auf unseren Webseiten (www.heli-guides.com) erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer Heli Guides den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots an den Reiseteilnehmer sind ausschlie\u00dflich die von Heli Guides zur Verf\u00fcgung gestellten Reiseinformationen und etwaige von Heli Guides herausgegebene Prospekte. Bei Anmeldung f\u00fcr mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder, sofern er dies ausdr\u00fccklich und bestimmt angibt, f\u00fcr deren Vertragsverpflichtungen wie f\u00fcr seine eigenen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme durch Heli Guides zustande. Der Reiseteilnehmer erh\u00e4lt mit &#8211; oder unverz\u00fcglich nach &#8211; Vertragsschluss eine Ausfertigung oder Best\u00e4tigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger. Heli Guides sendet dem Reiseteilnehmer rechtzeitig vor Reisebeginn die erforderlichen Reiseunterlagen zu. Ist der Vertrag bei gleichzeitiger k\u00f6rperlicher Anwesenheit der Vertragsparteien oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen worden, hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf eine Reisebest\u00e4tigung in Papierform. Die Angaben zur Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, in den Prospekten oder in anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, werden vom Veranstalter in Erf\u00fcllung der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Art. 36, Absatz 8, CdT, vor dem Beginn der Reise zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p><h3>8. Zahlungsbedingungen<\/h3><p>Mit Vertragsabschluss (d.h. mit Annahme der Kundenanmeldung durch Heli Guides und Best\u00e4tigung durch Buchungsbest\u00e4tigung und Rechnung &#8211; vorbehaltlich Preisanpassungen) ist eine Anzahlung in H\u00f6he von 35% des ausgeschriebenen Reisepreises pro Teilnehmer an Heli Guides zu leisten. Die Restzahlung ist bis sp\u00e4testens 45 Tage vor Reisebeginn f\u00e4llig. Flugtickets sind sofort f\u00e4llig und zu bezahlen.<br \/>Die oben genannten Bedingungen in Bezug auf die Einzahlung und Restzahlung werden in den folgenden F\u00e4llen nicht angewendet:<\/p><ul><li>wenn der Betrag, welche der einzelne Kunde Heli Guides schuldet, weniger als 601,00 Euro betr\u00e4gt;<\/li><li>wenn es sich bei der gekauften Pauschalreise um eine Pauschalreise &#8222;offene Gruppen Tagesprogramm&#8220; handelt;<\/li><\/ul><p>da in beiden oben genannten F\u00e4llen der f\u00e4llige Betrag nach Erhalt der Rechnung vollst\u00e4ndig bezahlt wird.<br \/>Bei Nichtzahlung ist Heli Guides nicht zur Aush\u00e4ndigung der Reiseunterlagen verpflichtet, kann vom Reisevertrag zur\u00fccktreten und vom Reiseteilnehmer eine Entsch\u00e4digung wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Die Nichtzahlung der oben genannten Betr\u00e4ge zu den vereinbarten Terminen sowie die Nichtr\u00fcckgabe der vom Reisenden an den Verk\u00e4ufer gezahlten Betr\u00e4ge an den Reiseveranstalter und etwaige Gew\u00e4hrleistungsklagen gem\u00e4\u00df Art. 47 CdT gegen letzteren, stellt eine ausdr\u00fcckliche K\u00fcndigungsklausel gem\u00e4\u00df Art. 1456 cod. civ. eine ausdr\u00fcckliche K\u00fcndigungsklausel gem\u00e4\u00df Art. 1456 cod. civ. dar, so dass die Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses durch einfache schriftliche Mitteilung, per Fax oder per E-Mail an die Gesch\u00e4ftsstelle des Verk\u00e4ufers oder an die elektronische Adresse des Reisenden, sofern diese mitgeteilt wurde, erfolgen kann. Der Ausgleich des Preises gilt als erfolgt, wenn die Betr\u00e4ge den Veranstalter direkt vom Reisenden oder durch das zwischengeschaltete Reiseb\u00fcro von demselben ausgew\u00e4hlten Reisenden erreichen.<\/p><h3>9. Preise und Leistungen<\/h3><p>(1) Der Preis f\u00fcr die Pauschalreise wird im Vertrag festgelegt. Die Pr\u00e4sentation unserer Dienstleistungen auf unseren Webseiten und in Druckmedien entspricht dem bei Drucklegung uns bekannten Stand und stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Heli Guides beh\u00e4lt sich vor, \u00c4nderungen der Preise und Daten vorzunehmen. Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person und umfassen die jeweils im Programm ausgeschriebenen Leistungen.<br \/>(2) Wir behalten uns vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss im Falle der nachtr\u00e4glichen Erh\u00f6hung des Preises f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Personen aufgrund h\u00f6herer Kosten f\u00fcr Treibstoff oder andere Energietr\u00e4ger, der Erh\u00f6hung der Steuern und sonstigen Abgaben f\u00fcr vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengeb\u00fchren, oder einer \u00c4nderung der f\u00fcr die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse zu erh\u00f6hen. Falls der vereinbarte Preis aus obigen Gr\u00fcnden ge\u00e4ndert werden muss, wird der Reiseteilnehmer dar\u00fcber unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund und nicht sp\u00e4ter als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger informiert. \u00dcbersteigt die Preiserh\u00f6hung 8 Prozent des Reispreises, hat der Reiseteilnehmer das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung das Angebot zur Preiserh\u00f6hung anzunehmen oder kostenlos vom Vertrag zur\u00fcckzutreten bzw. die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Heli Guides ihm eine solche angeboten hat. Im Falle eines R\u00fccktritts werden bereits geleistete Zahlungen unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen ab R\u00fccktritt zur\u00fcckerstattet. \u00dcbersteigt die in diesem Artikel genannte Preiserh\u00f6hung 8 Prozent des Gesamtpreises der Pauschalreise, so findet Artikel 40 Abs\u00e4tze 2, 3, 4 und 5 CdT Anwendung.<br \/>(3) Der Reiseteilnehmer kann eine Reduktion des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Absatz 2 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn ge\u00e4ndert haben und dies zu niedrigeren Preisen f\u00fcr Heli Guides f\u00fchrt. Ein etwaiger Mehrbetrag ist in diesem Fall unter Abzug tats\u00e4chlich entstandener Verwaltungsgeb\u00fchren dem Reiseteilnehmer zu erstatten.<br \/>(4) Unsere Fluglizenzen f\u00fcr den Heliski Betrieb in verschiedenen Gebieten der Alpen unterliegen der beh\u00f6rdlichen Genehmigung in zumeist mehrj\u00e4hrigen Intervallen. Im Falle dessen, dass uns der Flugbetrieb in einem Gebiet zum Reisezeitpunkt verwehrt ist, behalten wir uns nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn das Recht vor, die vergleichbaren Heliski Leistungen in benachbarten Fluggebieten zu gleichen Konditionen zu erbringen. In diesem Fall wird Heli Guides den Reiseteilnehmer unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger vor Beginn der Reise informieren und der Reiseteilnehmer hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung das Angebot zur Vertrags\u00e4nderung anzunehmen oder kostenlos vom Vertrag zur\u00fccktreten bzw. die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Heli Guides ihm eine solche angeboten hat. Im Falle eines R\u00fccktritts werden bereits geleistete Zahlungen unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen ab R\u00fccktritt zur\u00fcckerstattet.<br \/>(5) Nach dem Ablauf der in den Abs\u00e4tzen 2 und 4 dieser Vorschrift vorgesehenen Fristen gilt das Angebot zur Preiserh\u00f6hung oder sonstigen Vertrags\u00e4nderung als angenommen.<br \/>(6) Nimmt der Reiseteilnehmer das Angebot zur Vertrags\u00e4nderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Pauschalreise im Vergleich zur urspr\u00fcnglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, mindert sich der Reisepreis f\u00fcr die Dauer des Reisemangels. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verh\u00e4ltnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben w\u00fcrde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Sch\u00e4tzung zu ermitteln. Ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber f\u00fcr Heli Guides mit geringeren Kosten verbunden, ist dem Reiseteilnehmer der Differenzbetrag zu erstatten.<br \/>(7) Der Reiseveranstalter beh\u00e4lt sich im Interesse des Reiseteilnehmers vor, die Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu \u00e4ndern, wenn unvorhergesehene Umst\u00e4nde und \/ oder die Situation im Reiseland dies erfordern und soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. Bei Programm\u00e4nderungen vor Reisebeginn wird der Reiseteilnehmer sofort \u00fcber die \u00c4nderung informiert. Im Falle einer erheblichen \u00c4nderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen gelten Abs. 4 bis 6 entsprechend.<\/p><h3>10. \u00c4nderung oder Stornierung der Pauschalreise vor Reisebeginn (Artikel 40 CdT)<\/h3><p>(1) Vor Beginn der Pauschalreise kann der Veranstalter die Vertragsbedingungen mit Ausnahme des Preises gem\u00e4\u00df Artikel 39 nicht einseitig \u00e4ndern, es sei denn, dieses Recht wurde im Vertrag vorbehalten und die \u00c4nderung ist von geringer Bedeutung. Der Veranstalter teilt dem Reisenden die \u00c4nderung klar und pr\u00e4zise auf einem dauerhaften Medium mit.<br \/>(2) Sieht sich der Veranstalter vor Beginn der Pauschalreise gezwungen, einen oder mehrere Hauptbestandteile der in Artikel 34 Absatz 1 a) genannten touristischen Leistungen erheblich zu \u00e4ndern, oder kann er den in Artikel 36 Absatz 5 a) genannten besonderen W\u00fcnschen nicht entsprechen, oder schl\u00e4gt er eine Erh\u00f6hung des Pauschalreisepreises um mehr als 8 % gem\u00e4\u00df Artikel 39 Absatz 3 vor, so kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist die vorgeschlagene \u00c4nderung annehmen oder ohne entsprechende R\u00fccktrittskosten vom Vertrag zur\u00fccktreten. Im Falle des R\u00fccktritts kann der Veranstalter dem Reisenden eine gleichwertige oder h\u00f6herwertige Ersatzreise anbieten.<br \/>(3) Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden unverz\u00fcglich auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger in klarer und deutlicher Form<br \/>a) \u00fcber die vorgeschlagenen \u00c4nderungen gem\u00e4\u00df Absatz 2 und deren Auswirkungen auf den Preis der Pauschalreise gem\u00e4\u00df Absatz 4;<br \/>b) eine angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende dem Veranstalter seine Entscheidung gem\u00e4\u00df Absatz 2 mitteilen muss;<br \/>c) die Folgen, die sich ergeben, wenn der Reisende nicht innerhalb der in b) genannten Frist antwortet, sowie die etwaige angebotene<br \/>Ersatzleistung und den entsprechenden Preis.<br \/>(4) F\u00fchren die \u00c4nderungen des Pauschalreisevertrags oder die in Absatz 2 genannte Ersatzleistung zu einer qualitativ besseren oder preiswerteren Pauschalreise, so hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.<br \/>(5) Im Falle eines R\u00fccktritts vom Pauschalreisevertrag gem\u00e4\u00df Absatz 2 erstattet der Veranstalter unverz\u00fcglich und in jedem Fall innerhalb von vierzehn Tagen nach Beendigung des Vertrages alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen; die Bestimmungen von Artikel 43 Abs\u00e4tze 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 finden Anwendung. CDT, sofern der Reisende keine Ersatzleistung annimmt.<\/p><h3>11. Reiser\u00fccktritt oder \u00c4nderungen<\/h3><p>(1) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Touren, des Kurses, der F\u00fchrung oder der Reise zur\u00fccktreten. Im Falle des R\u00fccktritts kann Heli Guides anstelle der eigentlichen R\u00fccktrittsentsch\u00e4digung eine prozentuale Entsch\u00e4digung (siehe unten) auf den Gesamtpreis berechnen. Wird Heli Guides von Anspr\u00fcchen Dritter (z.B. Hotels, internationale Vermittlungskosten, Skip\u00e4sse, Flugtickets o.\u00e4.) ganz oder teilweise freigestellt, so wird dieser Betrag vom Reisepreis abgezogen, auf den sich die Entsch\u00e4digung f\u00fcr Heli Guides berechnet.<br \/>(2) Bei einem R\u00fccktritt des Kunden bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 10% des ausgeschriebenen Preises abz\u00fcglich etwaiger Rabatte oder Provisionen als Storno- und Bearbeitungsgeb\u00fchr berechnet. Bei einem sp\u00e4teren R\u00fccktritt werden folgende Entsch\u00e4digungen f\u00e4llig: 30% des Reisepreises abz\u00fcglich etwaiger Rabatte oder Provisionen bis 60 Tage vor Reisebeginn; 50% des Reisepreises abz\u00fcglich etwaiger Rabatte oder Provisionen bis 45 Tage vor Reisebeginn; 75% des Reisepreises abz\u00fcglich etwaiger Rabatte oder Provisionen bis 15 Tage vor Reisebeginn; 90% des Reisepreises abz\u00fcglich etwaiger Rabatte oder Provisionen ab dem 14.Tag vor Reisebeginn.<br \/>(3) F\u00fcr den Fall, dass der Teilnehmer nicht zu dem f\u00fcr den Beginn der Aktivit\u00e4t festgelegten Zeitpunkt und Ort erscheint, ohne den Veranstalter schriftlich benachrichtigt zu haben (&#8222;No Show&#8220;), erfolgt keine R\u00fcckerstattung f\u00fcr nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen und Heli Guides hat das Recht, die Zahlung der durch Nichterscheinen entstandenen Kosten zu verlangen.<br \/>(4) Ma\u00dfgeblich ist der Eingang der schriftlichen R\u00fccktrittserkl\u00e4rung. Dem Reiseteilnehmer ist es ausdr\u00fccklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Pauschalreisewert ist.Ma\u00dfgeblich ist der Eingang der schriftlichen R\u00fccktrittserkl\u00e4rung. Dem Reiseteilnehmer ist es ausdr\u00fccklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Pauschalreisewert ist.<br \/>(5) Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Umgebung unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde ein, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen, so kann der Reisende vor Reisebeginn ohne R\u00fccktrittskosten vom Vertrag zur\u00fccktreten und erh\u00e4lt den vollen Reisepreis zur\u00fcck, hat aber keinen Anspruch auf eine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung.<br \/>(6) Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten und dem Reisenden die volle R\u00fcckerstattung der f\u00fcr die Pauschalreise geleisteten Zahlungen anbieten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung zu zahlen, wenn:<br \/>a.) die Zahl der f\u00fcr die Pauschalreise angemeldeten Personen unter der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl liegt und der Veranstalter dem Reisenden den R\u00fccktritt vom Vertrag innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, sp\u00e4testens jedoch zwanzig Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen und achtundvierzig Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen, mitteilt;<br \/>b.) der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erf\u00fcllen, und dem Reisenden den R\u00fccktritt vom Vertrag ohne ungerechtfertigte Verz\u00f6gerung vor Beginn der Pauschalreise mitteilt.<br \/>(7) Der Veranstalter leistet alle gem\u00e4\u00df den Abs\u00e4tzen 3 und 4 geforderten Erstattungen oder erstattet in Bezug auf die Bestimmungen der Abs\u00e4tze 1 und 3 alle vom Reisenden oder auf dessen Rechnung f\u00fcr die Pauschalreise geleisteten Zahlungen nach Abzug der entsprechenden Kosten unverz\u00fcglich, in jedem Fall aber innerhalb von vierzehn Tagen nach dem R\u00fccktritt. In den in den Abs\u00e4tzen 3 und 4 genannten F\u00e4llen gilt dies auch f\u00fcr die K\u00fcndigung der mit Dritten geschlossenen Vertr\u00e4ge, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen.<br \/>(8) Ist das Reiseziel zum Zeitpunkt der Abreise von einer Pandemie (z.B. COVID-19) betroffen und verh\u00e4ngen die Regierungen des Abreise- oder Ziellandes ein Reiseverbot oder Beschr\u00e4nkungen, die eine Einreise in das Zielland nicht zulassen, so k\u00f6nnen beide Parteien einen R\u00fccktritt mit voller R\u00fcckerstattung des Reisepreises veranlassen. Wenn keine Fristen f\u00fcr die oben genannten Reisebeschr\u00e4nkungen bekannt sind, ist ein R\u00fccktritt fr\u00fchestens 14 Tage vor Reisebeginn m\u00f6glich.<br \/>(9) Bricht ein Reiseteilnehmer nach Reisebeginn die Reise vorzeitig ab, erfolgt keine Erstattung f\u00fcr nicht in Anspruch genommene Leistungen. Die zus\u00e4tzlichen Flug- und Reisekosten sind von den anderen Reisenden bzw. Teilnehmern zu tragen.<\/p><h3>12. Ersatz und Verkauf der Pauschalreise an einen anderen Reisenden (Artikel 38 CdT)<\/h3><p>(1) Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag durch Mitteilung an den Veranstalter auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger sp\u00e4testens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise auf eine Person \u00fcbertragen, die alle Voraussetzungen f\u00fcr die Inanspruchnahme der Leistung erf\u00fcllt.<br \/>(2) Der \u00dcbertragende und der Erwerber des Pauschalreisevertrags haften gemeinsam f\u00fcr die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie f\u00fcr alle Rechte, Steuern und sonstigen zus\u00e4tzlichen Kosten, einschlie\u00dflich etwaiger Verwaltungskosten, die sich aus der \u00dcbertragung ergeben.<br \/>(3) Der Veranstalter unterrichtet den Zedenten \u00fcber die tats\u00e4chlichen Kosten der Abtretung, die nicht unangemessen sein d\u00fcrfen und welche die dem Veranstalter durch die \u00dcbertragung des Pauschalreisevertrags tats\u00e4chlich entstandenen Kosten nicht \u00fcbersteigen, und legt dem Zedenten einen Nachweis \u00fcber die Rechte, Steuern oder sonstigen zus\u00e4tzlichen Kosten vor, die sich aus dem Verkauf des Vertrags ergeben.<br \/>(4) In jedem Fall, in dem der Reisende die \u00c4nderung eines Elements einer zuvor best\u00e4tigten T\u00e4tigkeit beantragt, und sofern der Antrag keine Vertrags\u00e4nderung darstellt und die Durchf\u00fchrung immer m\u00f6glich ist, zahlt der Reiseveranstalter zus\u00e4tzlich zu den Kosten, die sich aus der \u00c4nderung ergeben, einen festen Pauschalbetrag.<\/p><h3>13. Ausfall des Flugbetriebes und R\u00fcckerstattung<\/h3><p>Sollte der Flugbetrieb aus Gr\u00fcnden wie Wind, schlechtem Wetter, Lawinengefahr oder technischen Problemen ausfallen und sollten die garantierten Flugleistungen deswegen nicht erreicht werden, so hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf R\u00fcckerstattung der nicht in Anspruch genommenen Flugleistungen im Wert der g\u00fcltigen Bestimmungen. Die jeweiligen Konditionen f\u00fcr die H\u00f6he der R\u00fcckerstattung (je Flug, nicht in Anspruch genommener H\u00f6henmeter oder Flugstunden) entnehmen Sie der Reisebeschreibung Ihrer Buchung. Keine R\u00fcckerstattung gibt es infolge von Krankheit, Unfall, Konditionsmangel, ungen\u00fcgendem Fahrk\u00f6nnen, versp\u00e4teter Anreise und Pausen w\u00e4hrend des Skitages. Sofern wir keine anderweitige Nachricht erhalten, stellen wir Ihnen einen Gutschein \u00fcber die H\u00f6he des Guthabens aus, welchen Sie beliebig in Folgejahren verwenden k\u00f6nnen. Auf expliziten Wunsch und nach Mitteilung Ihrer Bankverbindung erfolgt alternativ die R\u00fcckerstattung des Guthabens. Weitere R\u00fcckforderungen sind ausgeschlossen. Gebuchte Bergf\u00fchrer Leistungen sind losgel\u00f6st der Flugleistungen nicht erstattungsf\u00e4hig.<\/p><h3>14. Pass, Visa, Impfung, Zoll<\/h3><p>(1) Heli Guides wird den Reiseteilnehmer \u00fcber die allgemeinen Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslands, einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von Visa, sowie \u00fcber gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten unterrichten.<br \/>(2) Jeder Reiseteilnehmer ist f\u00fcr die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen allein verantwortlich. Visabesorgungen k\u00f6nnen wir Ihnen gegen Verrechnung der Kosten organisieren. Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden k\u00f6nnen, muss der Reisende bei der Buchung Personaldaten gem\u00e4\u00df den Angaben in dessen Reisepass angeben. Stimmen diese auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Reisepass \u00fcberein, kann es im schlimmsten Fall zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen R\u00fcckf\u00fchrung kommen, deren Kosten der Reisende zu tragen hat. M\u00fcssen Reisedokumente neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit denjenigen im Pass \u00fcbereinstimmen, gehen die Kosten zu Lasten der buchenden Person. Alle Nachteile, die durch Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des entsprechenden Teilnehmers.<\/p><h3>15. Pflichten der Reisenden<\/h3><p>(1) W\u00e4hrend der Vertragsverhandlungen und in jedem Fall vor Vertragsabschluss werden dem Reisenden allgemeine schriftliche Informationen \u00fcber P\u00e4sse und Visa sowie \u00fcber die f\u00fcr die Ausreise erforderlichen gesundheitlichen Formalit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung gestellt.<br \/>(2) Die Vorschriften f\u00fcr die Ausreise von Minderj\u00e4hrigen sind auf der Website der Staatspolizei zusammengefasst. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Minderj\u00e4hrige im Besitz eines f\u00fcr die Ausreise g\u00fcltigen Personaldokuments oder Reisepasses bzw. f\u00fcr EU-L\u00e4nder auch eines g\u00fcltigen Personalausweises f\u00fcr die Ausreise sein m\u00fcssen. Hinsichtlich der Ausreise von Kindern unter 14 Jahren und der Ausreise von Minderj\u00e4hrigen, f\u00fcr die eine von den Justizbeh\u00f6rden ausgestellte Genehmigung erforderlich ist, gelten die auf der Website der Polizei http:\/\/www.poliziadistato.it\/articolo\/191\/ angegebenen Vorschriften.<br \/>(3) Die Reisenden m\u00fcssen die entsprechenden Informationen \u00fcber ihre diplomatischen Vertretungen und\/oder die offiziellen Informationskan\u00e4le ihrer Regierung einholen. In jedem Fall werden die Reisenden, vor der Abreise, um die Aktualisierung mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrger die lokalen Polizeipr\u00e4sidien oder das Ministerium f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten \u00fcber die Website www.viaggiaresicuri.it oder telefonisch unter (+39) 06.491115) zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob Anpassung vor der Reise notwendig sind. Bei Ermangelung einer solchen \u00dcberpr\u00fcfung kann keine Verantwortung f\u00fcr das Scheitern der Abreise von einem oder mehreren Reisenden der Vertriebsstelle oder dem Veranstalter zugerechnet werden.<br \/>(4) In jedem Fall m\u00fcssen die Reisenden den Verk\u00e4ufer und den Veranstalter bei der Buchung der Pauschalreise oder der touristischen Dienstleistung \u00fcber ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit informieren und bei der Abreise unbedingt \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie im Besitz der Impfbescheinigungen, des Reisepasses und aller anderen Dokumente sind, die f\u00fcr alle von der Reiseroute betroffenen L\u00e4nder g\u00fcltig sind, sowie der eventuell erforderlichen Aufenthalts- und Transitvisa und Gesundheitszeugnisse.<br \/>(5) Um die Situation der sozio-politischen Sicherheit, der Gesundheit und anderer n\u00fctzlicher Informationen \u00fcber die Ziell\u00e4nder und damit die objektive Nutzbarkeit der erworbenen Dienstleistungen zu bewerten, hat der Reisende au\u00dferdem die B\u00fcrde, die offiziellen allgemeinen Informationen im Au\u00dfenministerium, die \u00fcber die institutionelle Website der Farnesina-www.viaggiaresicuri.it verbreitet werden, zu \u00fcbernehmen.<br \/>Die oben genannten Informationen sind nicht in den Veranstalter &#8211; Online- oder Papierkatalogen &#8211; enthalten, da sie allgemeine beschreibende Informationen enthalten, wie in der Informationsbrosch\u00fcre angegeben, und keine zeitlich \u00e4ndernden Informationen.<br \/>Dasselbe muss daher von den Reisenden \u00fcbernommen werden. Die Reisenden m\u00fcssen sich auch an die Einhaltung der Regeln der normalen Sorgfalt und der in den Ziell\u00e4ndern der Reise geltenden spezifischen Regeln, an alle Informationen, die ihnen vom Veranstalter zur Verf\u00fcgung gestellt werden, sowie an die Vorschriften und Verwaltungs- oder Gesetzgebungsbestimmungen in Bezug auf das Tourismuspaket halten. Reisende werden aufgefordert, f\u00fcr alle Sch\u00e4den zu haften, die der Veranstalter und \/ oder Verk\u00e4ufer auch aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen erleiden muss, einschlie\u00dflich der f\u00fcr ihre R\u00fcckf\u00fchrung erforderlichen Kosten.<br \/>(6) Der Veranstalter oder der Verk\u00e4ufer, der eine Entsch\u00e4digung oder eine Preisminderung geleistet hat, einen Schadensersatz gezahlt hat oder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nachkommen musste, hat das Recht, gegen diejenigen, die zum Eintritt der Umst\u00e4nde oder des Ereignisses beigetragen haben, aus denen sich die Entsch\u00e4digung, die Preisminderung, der Schadensersatz oder die anderen betreffenden Verpflichtungen ergeben, sowie gegen diejenigen, die nach anderen Bestimmungen zur Erbringung von Betreuungs- und Unterbringungsleistungen verpflichtet sind, haftbar zu nehmen, wenn der Reisende nicht an den Abreiseort zur\u00fcckkehren kann. Der Veranstalter oder der Verk\u00e4ufer, der den Reisenden entsch\u00e4digt hat, tritt in den Grenzen der geleisteten Entsch\u00e4digung in alle Rechte und Handlungen des letzteren gegen\u00fcber den verantwortlichen Dritten ein; der Reisende stellt dem Veranstalter oder dem Verk\u00e4ufer alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, Informationen und Elemente zur Verf\u00fcgung, die f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Rechts auf Forderungs\u00fcbergang n\u00fctzlich sind (Artikel 51d CdT).<\/p><h3>16. Verantwortungsbereich des Veranstalters (Artikel 42 CdT)<\/h3><p>(1) Der Veranstalter ist f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der im Pauschalreisevertrag vorgesehenen touristischen Leistungen verantwortlich, unabh\u00e4ngig davon, ob diese touristischen Leistungen vom Veranstalter selbst, von seinen Hilfspersonen, wenn diese in Aus\u00fcbung ihrer Funktionen handeln, oder Beauftragten, deren er sich bedient, oder von anderen Erbringern touristischer Leitungen gem\u00e4\u00df Artikel 1228 des b\u00fcrgerlichen Gesetzbuches zu erbringen sind.<br \/>(2) Der Reisende informiert den Veranstalter gem\u00e4\u00df Artikel 1175 und 1375 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches direkt oder \u00fcber den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich \u00fcber alle Konformit\u00e4tsm\u00e4ngel, die bei der Erbringung einer im Pauschalreisevertrag vorgesehenen touristischen Leistung festgestellt werden, wobei die Umst\u00e4nde des Falles zu ber\u00fccksichtigen sind.<br \/>(3) Wird eine der touristischen Leistungen nicht entsprechend dem Pauschalreisevertrag erbracht, so leistet der Veranstalter Abhilfe, es sei denn, dies erweist sich als unm\u00f6glich oder ist unter Ber\u00fccksichtigung des Ausma\u00dfes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der von dem Mangel betroffenen touristischen Leistungen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig aufwendig. Wenn der Veranstalter den Mangel nicht behebt, findet Artikel 43 Anwendung.<br \/>(4) Losgel\u00f6st der in Absatz 3 genannten Ausnahmen kann der Reisende, wenn der Veranstalter die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer vom Reisenden im Verh\u00e4ltnis zur Dauer und zu den Merkmalen der Pauschalreise gesetzten angemessenen Frist behebt, mit der Beanstandung gem\u00e4\u00df Absatz 2 pers\u00f6nlich den Mangel beheben und die Erstattung der notwendigen, angemessenen und dokumentierten Kosten verlangen; weigert sich der Veranstalter, die Vertragswidrigkeit zu beheben, oder ist es erforderlich, sie unverz\u00fcglich zu beheben, so braucht der Reisende keine Frist zu setzen.<br \/>(5) Wenn ein Mangel gem\u00e4\u00df Artikel 1455 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches eine Nichteinhaltung der in einer Pauschalreise enthaltenen touristischen Dienstleistung darstellt und der Veranstalter nicht zu vernachl\u00e4ssigen ist, und sie nicht innerhalb einer vom Reisenden in Bezug auf die Dauer und die Merkmale der Pauschalreise festgelegten angemessenen Frist mit dem gem\u00e4\u00df Absatz 2 erhobenen Einwand behoben hat, kann der Reisende den Pauschalreisevertrag von Rechts wegen mit sofortiger Wirkung kostenlos k\u00fcndigen oder gegebenenfalls eine Preisminderung oder einen etwaigen Schadenersatz verlangen. Im Falle der K\u00fcndigung des Vertrages und wenn das Paket die Bef\u00f6rderung von Passagieren beinhaltet, sorgt der Veranstalter auch f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung des Reisenden mit einer gleichwertigen Bef\u00f6rderung ohne unangemessene Verz\u00f6gerung und ohne zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr den Reisenden vor.<br \/>(6) Kann die R\u00fcckreise des Reisenden nicht gew\u00e4hrleistet werden, so tr\u00e4gt der Veranstalter die Kosten f\u00fcr die notwendige Unterbringung, nach M\u00f6glichkeit in einer dem Vertrag entsprechenden Kategorie, f\u00fcr einen Zeitraum von h\u00f6chstens drei N\u00e4chten pro Reisenden oder f\u00fcr den l\u00e4ngsten Zeitraum, der nach den f\u00fcr die betreffenden Bef\u00f6rderungsmittel geltenden Rechtsvorschriften der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber die Rechte der Reisenden erforderlich ist.<br \/>(7) Die in Absatz 6 genannte Kostenbegrenzung gilt nicht f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107\/2006 und ihrer Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderj\u00e4hrige und Personen, die besondere medizinische Hilfe ben\u00f6tigen, und sofern der Veranstalter mindestens achtundvierzig Stunden vor Beginn der Pauschalreise \u00fcber ihre besonderen Bed\u00fcrfnisse informiert wurde. Der Veranstalter kann sich nicht auf unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde berufen, um die Haftung nach diesem Absatz einzuschr\u00e4nken, wenn sich der Erbringer der Bef\u00f6rderungsleistung nach den geltenden Rechtsvorschriften der Europ\u00e4ischen Union nicht auf dieselben Umst\u00e4nde berufen kann.<br \/>(8) Ist es aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht m\u00f6glich, im Zuge der Durchf\u00fchrung einen nach Wert oder Qualit\u00e4t wesentlichen Teil der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Kombination von touristischen Leistungen zu erbringen, so bietet der Veranstalter ohne zus\u00e4tzliche, vom Reisenden zu tragende Kosten qualitativ geeignete alternative L\u00f6sungen an, die nach M\u00f6glichkeit gleichwertig oder h\u00f6her sind als die im Vertrag vorgesehenen, so dass die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise fortgesetzt werden kann, einschlie\u00dflich der M\u00f6glichkeit, dass die R\u00fcckreise des Reisenden zum Abreiseort nicht wie vereinbart erbracht wird. F\u00fchren die vorgeschlagenen Alternativl\u00f6sungen zu einer geringeren Qualit\u00e4t der Pauschalreise als die im Pauschalreisevertrag angegebenen, gew\u00e4hrt der Veranstalter dem Reisenden eine angemessene Preisminderung.<br \/>(9) Der Reisende kann die vorgeschlagenen Alternativen nur ablehnen, wenn sie nicht mit dem vergleichbar sind, was im Reisepaketvertrag vereinbart wurde, oder wenn die gew\u00e4hrte Preisminderung unzureichend ist.<br \/>(10) Wenn es unm\u00f6glich ist, alternative L\u00f6sungen anzubieten oder der Reisende die vorgeschlagenen alternativen L\u00f6sungen ablehnt, wird dem Reisenden in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen von Absatz 8 eine Preisminderung gew\u00e4hrt. Im Falle der Nichterf\u00fcllung der Verpflichtung zur Angebotsabgabe nach Absatz 8 gilt Absatz 5.<br \/>(11) Ist es aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht m\u00f6glich, die R\u00fcckreise des Reisenden wie im Pauschalreisevertrag vereinbart sicherzustellen, so gelten die Abs\u00e4tze 6 und 7.<\/p><h3>17. Gesetzliche Verantwortung des Verk\u00e4ufers (Artikeln 50 &#8211; 51 quater CdT)<\/h3><p>(1) Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des vom Reisenden mit dem Reisevermittlungsvertrag erteilten Auftrags, unabh\u00e4ngig davon, ob die Dienstleistung vom Reiseb\u00fcroverk\u00e4ufer selbst, von seinen Hilfspersonen oder Verantwortlichen, wenn sie in Aus\u00fcbung ihrer Funktionen handeln, oder von Dritten, deren Arbeit er in Anspruch nimmt, erbracht wird, aufgrund der Erf\u00fcllung der \u00fcbernommenen Pflichten im Hinblick auf die Sorgfalt, die im Hinblick auf die f\u00fcr die Aus\u00fcbung der entsprechenden beruflichen T\u00e4tigkeit erforderliche Sorgfalt zu beurteilen sind.<br \/>(2) Der Verk\u00e4ufer ist nicht verantwortlich f\u00fcr Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder auf unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>(3) Das Recht des Reisenden auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Verantwortung des Verk\u00e4ufers ist auf zwei Jahre ab dem Datum der R\u00fcckkehr des Reisenden zum Abreiseort begrenzt.<\/p><h3>18. Grenzen der Entsch\u00e4digung (Artikel 43 Absatz 5)<\/h3><p>Der Pauschalreisevertrag kann eine Begrenzung der vom Veranstalter zu leistenden Entsch\u00e4digung vorsehen, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den oder vors\u00e4tzlich oder grob verschuldeten Personensch\u00e4den, sofern diese auf das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise begrenzt sind.<br \/>Der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens verj\u00e4hrt nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der R\u00fcckkehr des Reisenden an den Abreiseort oder sp\u00e4testens in der Frist, die in den Bestimmungen zur Regelung der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen f\u00fcr den Ersatz des Personenschadens vorgesehen ist.<\/p><h3>19. M\u00f6glichkeit, den Veranstalter \u00fcber den Verk\u00e4ufer zu kontaktieren (Artikel 44 CdT)<\/h3><p>(1) Der Reisende kann Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Pakets direkt an den Verk\u00e4ufer richten, \u00fcber den er die Pauschalreise gekauft hat, der wiederum solche Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden rechtzeitig an den Veranstalter weiterleitet.<br \/>(2) F\u00fcr die Einhaltung der (Verj\u00e4hrungs-) Fristen gilt das Datum, an dem der Verk\u00e4ufer die in Absatz 1 genannten Mitteilungen, Ersuchen oder Beschwerden erh\u00e4lt, auch f\u00fcr den Veranstalter als Eingangsdatum.<\/p><h3>20. Mitwirkungspflicht (Artikel 45 CdT)<\/h3><p>(1) Der Veranstalter leistet dem Reisenden, der sich auch unter den in Artikel 42 Absatz 7 CdT genannten Umst\u00e4nden in Schwierigkeiten befindet, unverz\u00fcglich angemessene Hilfe, indem er insbesondere geeignete Informationen \u00fcber die Gesundheitsdienste, die lokalen Beh\u00f6rden und den konsularischen Beistand erteilt und dem Reisenden bei der Fernkommunikation und der Suche nach alternativen touristischen Dienstleistungen behilflich ist.<br \/>(2) Der Veranstalter kann die Zahlung angemessener Kosten f\u00fcr diese Unterst\u00fctzung verlangen, wenn das Problem vom Reisenden oder durch eigenes Verschulden im Rahmen der tats\u00e4chlich entstandenen Kosten vors\u00e4tzlich verursacht wurde.<\/p><h3>21. Teilnahme, Haftung, Versicherung<\/h3><p>(1) An den von Heli Guides angebotenen Heliski-, Freeride-, Skitouren- und Auslandsreisen kann jeder teilnehmen, der gesund, den in unseren Reisebeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen, wie auch entsprechend ausger\u00fcstet ist. Reisen in fremde L\u00e4nder bedingt, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebr\u00e4uchen anpassen. Der Reiseleiter bzw. Vertreter von Heli Guides ist berechtigt, zu Beginn oder w\u00e4hrend der Reise einen Teilnehmer, der f\u00fcr ihn erkennbar diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm auszuschlie\u00dfen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zur\u00fcckbezahlt werden. Etwaige durch Heli Guides ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer erstattet.<br \/>(2) Jede Person, die an den Aktivit\u00e4ten teilnimmt (im Falle eines minderj\u00e4hrigen Teilnehmers, ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters\/der erziehungsberechtigten Person erforderlich), unterliegt dem obligatorischen Ausf\u00fcllen und Unterschreiben des Haftungsausschlussformulars durch digitale oder Papierunterschrift (siehe <a href=\"https:\/\/www.heli-guides.com\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/Customer_disclaimer_HG_GER_Nov24.pdf\" target=\"blank\">Anhang<\/a>) und der Annahme der darin enthaltenen Bedingungen. Der Link zum Ausf\u00fcllen und Unterschreiben des Haftungsausschlussformulars wird jedem Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Aktivit\u00e4t per E-Mail zugesandt (im Falle einer Last-Minute-Buchung wird der Link am Tag vor oder am Tag der Aktivit\u00e4t gesendet oder es ist erforderlich, vor Beginn der Aktivit\u00e4t eine Papierkopie zu unterschreiben). Wenn das Formular zum Haftungsausschluss des Kunden nicht unterzeichnet wird, ist es f\u00fcr die Person nicht m\u00f6glich, an der gebuchten Aktivit\u00e4ten teilzunehmen, eine R\u00fcckerstattung und\/oder Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df Artikel 11, Punkt 3 (Nichterscheinen) erfolgt in diesem Falle nicht.<br \/>(3) Reisen in fremde L\u00e4nder bedingt, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebr\u00e4uchen anpassen. Der Reiseleiter bzw. Vertreter von Heli Guides ist berechtigt, zu Beginn oder w\u00e4hrend der Reise einen Teilnehmer, der f\u00fcr ihn erkennbar diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm auszuschlie\u00dfen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zur\u00fcckbezahlt werden. Etwaige durch Heli Guides ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer erstattet.<br \/>(4) Heli Guides weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass das Freeriden bzw. Skifahren abseits gesicherter und markierter Pisten ein h\u00f6heres Risiko birgt. Alle Aktivit\u00e4ten au\u00dferhalb des Arrangements unternimmt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und ohne Haftungsanspruch gegen\u00fcber Heli Guides.<br \/>(5) Heli Guides kann nicht garantieren, dass die Veranstaltungen genau nach Programm verlaufen, da dieses in erster Linie von Wetter-, Schnee-, Lawinenverh\u00e4ltnissen und den pers\u00f6nlichen K\u00f6nnen- und Leistungsf\u00e4higkeiten abh\u00e4ngig ist. Es bleibt der mit der F\u00fchrung betrauten Person vorbehalten, die geplante Veranstaltung nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbaren Umst\u00e4nden abzu\u00e4ndern.<br \/>(6) Unsere Programme werden nicht im Namen eines Luftfahrtunternehmens herausgegeben oder durchgef\u00fchrt und verpflichtet in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Die Haftung der Luftfahrtgesellschaft richtet sich nach den einschl\u00e4gigen Gesetzen und Bedingungen.<br \/>(7) Der Reiseteilnehmer kann im Falle eines Reisemangels unbeschadet der Minderung oder der K\u00fcndigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist vom Reiseteilnehmer verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und war f\u00fcr Heli Guides nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar oder wurde durch unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde verursacht.<br \/>(8) Gelten f\u00fcr eine Reiseleistung internationale \u00dcbereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Heli-Guides gegen\u00fcber dem Reiseteilnehmenden hierauf berufen.<br \/>(9) Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Es ist ausdr\u00fccklich Sache des Reiseteilnehmers, sich f\u00fcr die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Deckung weltweit gew\u00e4hrleistet ist. Der Abschluss einer speziellen Reiser\u00fccktritts-, Reisekranken-, Notfall- und Reiseunfallversicherung wird dringend empfohlen.<br \/>(10) Trotz bestm\u00f6glicher Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aus Gr\u00fcnden, die nicht von Heli Guides vorhersehbarer sind oder nicht abwendbarer Ereignisse die R\u00fcckreise versp\u00e4tet. Sie sollten daher f\u00fcr den R\u00fcckkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch f\u00fcr den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben k\u00f6nnte.<\/p><h3>22. Schutz des Reisenden (Artikel 47 CdT)<\/h3><p>(1) Der Veranstalter und der im Inland ans\u00e4ssige Verk\u00e4ufer sind durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag zugunsten des Reisenden f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus der Verletzung der mit den jeweiligen Vertr\u00e4gen \u00fcbernommenen Verpflichtungen ergeben, versichert.<br \/>(2) Die Vertr\u00e4ge \u00fcber die Organisation von Pauschalreisen werden durch Versicherungspolicen oder Bankgarantien abgesichert oder von den in Absatz 3 des Artikels 47 CdT genannten Fonds ausgestellt, die bei Auslandsreisen und Reisen innerhalb eines Landes, einschlie\u00dflich Reisen in Italien, im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses des Veranstalters oder Verk\u00e4ufers auf Antrag des Reisenden unverz\u00fcglich die R\u00fcckerstattung des f\u00fcr den Kauf der Pauschalreise gezahlten Preises und die unverz\u00fcgliche R\u00fcckreise des Reisenden, falls die Pauschalreise die Bef\u00f6rderung des Reisenden einschlie\u00dft, sowie gegebenenfalls die Bezahlung von Verpflegung und Unterkunft vor der R\u00fcckkehr, garantieren. Die Garantie ist wirksam, dem Gesch\u00e4ftsumfang angemessen und deckt die unter normalen Umst\u00e4nden vorhersehbaren Kosten, die H\u00f6he der Zahlungen, die von oder im Namen von Reisenden in Bezug auf Pauschalreisen geleistet werden, unter Ber\u00fccksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Vorauszahlungen und dem Restbetrag und der Fertigstellung der Pakete sowie die gesch\u00e4tzten Kosten der R\u00fcckf\u00fchrung im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses des Veranstalters oder Verk\u00e4ufers.<br \/>(3) Reisende genie\u00dfen im Falle der Insolvenz oder des Konkurses des Veranstalters oder Verk\u00e4ufers Schutz unabh\u00e4ngig von ihrem Wohnsitz, Abfahrtsort oder Verkaufsort der Pauschalreise und unabh\u00e4ngig von dem Mitgliedstaat, in dem die mit dem Schutz im Falle der Insolvenz oder des Konkurses beauftragte Stelle niedergelassen ist.<br \/>(4) In den in Absatz 2 vorgesehenen F\u00e4llen kann dem Reisenden alternativ zur Erstattung des Preises oder zur sofortigen R\u00fcckgabe die Fortsetzung der Pauschalreise in der in den Artikeln 40 und 42 CdT genannten Weise angeboten werden.<\/p><h3>23. Betriebliche \u00c4nderungen<\/h3><p>Angesichts des gro\u00dfen Vorlaufs, mit dem die Kataloge ver\u00f6ffentlicht werden, die Informationen \u00fcber die Nutzung der Dienste enthalten, wird darauf hingewiesen, dass die in der Annahme des Vorschlags f\u00fcr den Verkauf der Dienste angegebenen Flugpl\u00e4ne und Flugrouten \u00c4nderungen unterliegen k\u00f6nnen, da sie einer sp\u00e4teren Validierung unterliegen. Zu diesem Zweck muss der Reisende vor der Abreise eine Best\u00e4tigung der Dienstleistungen beim Reiseb\u00fcro anfordern. Der Veranstalter informiert die Flugg\u00e4ste \u00fcber die Identit\u00e4t des tats\u00e4chlichen Bef\u00f6rderers zu den Zeiten und in der Art und Weise, die in Artikel 11 der EG-Verordnung 2111\/2005 vorgesehen sind.<\/p><h3>24. Informationen gem\u00e4\u00df Art. 13 des Gesetzesdekrets 196\/2003 und des Art. 13 der Verordnung (EU) 2016\/679<\/h3><p>Im Sinne von Art. 13 des Gesetzesdekrets 196\/2003 (&#8222;Datenschutzgesetz&#8220;) und Art. 13 der Verordnung (EU) 2016\/679 zum Schutz von Personen und anderen Subjekten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen zur Verf\u00fcgung gestellten personenbezogenen Daten in \u00dcbereinstimmung mit dem oben genannten Gesetz und den Vertraulichkeitsverpflichtungen verarbeitet werden, denen das unterzeichnende Unternehmen unterliegt.<\/p><h3>25. Gutscheine<\/h3><p>Die von Heli Guides ausgestellten Gutscheine k\u00f6nnen vom K\u00e4ufer f\u00fcr jede der angebotenen Dienstleistungen verwendet werden, es sei denn, ihre Ausstellung war f\u00fcr eine bestimmte Dienstleistung bestimmt. Die G\u00fcltigkeit der Gutscheine betr\u00e4gt drei (3) Jahre und beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Eine Barauszahlung, auch nur teilweise, ist nicht zul\u00e4ssig und der Wert des Gutscheins wird nicht verzinst.<br \/>Personalisierte Gutscheine sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Heli Guides nicht auf Dritte \u00fcbertragbar. <br \/>Im speziellen Fall von Gutscheinen, die f\u00fcr die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen (Offene Gruppen) ausgestellt werden, wird die G\u00fcltigkeitsdauer des Gutscheins ausdr\u00fccklich auf dem Titel angegeben, und seine Verwendung ist ausschlie\u00dflich auf die Daten beschr\u00e4nkt, die auf den offiziellen Websites heli-guides.com oder guidemonterosa.com ver\u00f6ffentlicht und speziell f\u00fcr diese gemeinsamen Veranstaltungen vorgesehen sind. Der Verk\u00e4ufer wird bis zum 30. Juni eines jeden Jahres auf der offiziellen Website die Termine f\u00fcr die Winteraktivit\u00e4ten in der Offene Gruppen f\u00fcr die folgende Saison aktualisieren. Der Verk\u00e4ufer wird bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres auf der offiziellen Website die Termine f\u00fcr die Sommeraktivit\u00e4ten in der Offene Gruppen f\u00fcr die folgende Saison aktualisieren.<br \/>Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich \u00fcber die ver\u00f6ffentlichten Termine zu informieren und je nach Verf\u00fcgbarkeit die Aktivit\u00e4t rechtzeitig und unter Einhaltung der G\u00fcltigkeitsdauer des Gutscheins zu buchen. Der Gutschein darf unter keinen Umst\u00e4nden zu anderen als den vom Verk\u00e4ufer ver\u00f6ffentlichten Daten verwendet werden. F\u00fcr den Fall, dass nach alleinigem Ermessen der Organisation die Wetterbedingungen an dem vom Kunden gebuchten Datum die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung nicht zulassen und keine weiteren f\u00fcr die Aktivit\u00e4t &#8222;Offene Gruppe&#8220; geplanten Folgetermine verf\u00fcgbar sind, kann der Kunde innerhalb der G\u00fcltigkeitsdauer des Gutscheins einen Antrag auf Durchf\u00fchrung der Aktivit\u00e4t an einem der Termine stellen, die der Verk\u00e4ufer f\u00fcr die folgende Saison ver\u00f6ffentlichen wird. Die Annahme dieses Antrags unterliegt in jedem Fall dem Ermessen des Verk\u00e4ufers, der ihm stattgeben kann oder nicht, ohne dass dies ein Recht des Kunden auf R\u00fcckerstattung, Entsch\u00e4digung oder Verrechnung mit sich bringt. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten sowohl f\u00fcr den Kauf als auch f\u00fcr die Einl\u00f6sung von Gutscheinen.<\/p><h3>26. Information zur Identit\u00e4t ausf\u00fchrender Luftfahrtunternehmen<\/h3><p>(1) Heli Guides informiert den Kunden bei Buchung \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens vor oder sp\u00e4testens bei der Buchung \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft(en) bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbef\u00f6rderungsleistungen.<br \/>(2) Steht\/stehen bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Heli Guides verpflichtet, dem Reiseteilnehmer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchf\u00fchren wird bzw. werden. Sobald Heli Guides weiss, welche Fluggesellschaft den Flug durchf\u00fchrt, wird Heli Guides den Reiseteilnehmer informieren.<br \/>(3) Wechselt die dem Reiseteilnehmer als ausf\u00fchrende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Heli Guides den Reiseteilnehmer unverz\u00fcglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln m\u00f6glich ist, \u00fcber den Wechsel informieren.<\/p><h3>27. Schlussbestimmungen<\/h3><p>(1) Reparaturkosten f\u00fcr geliehene Ausr\u00fcstung, welche vom Teilnehmer \u00fcber die normale Abnutzung besch\u00e4digt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Beim Einsatz mit unseren ABS-Rucks\u00e4cken gilt Folgendes: Versehentliche Ausl\u00f6sungen m\u00fcssen ebenfalls in Rechnung gestellt werden. F\u00fcr Unf\u00e4lle mit unserem f\u00fcr den Teilnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Leihmaterial (Ski, Bindungen, etc.) kann Heli Guides nicht haftbar gemacht werden.<br \/>(2) Veranstalter ist Heli Guides srl, Piazzale Funivie Val Veny snc, Frazione Entreves, 11013, Courmayeur (AO), ITALY; Tel.: +41 (0)71 688-7000, E-Mail: info@Heli-Guides.com. Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und pr\u00e4zise vorbereitet. Wir k\u00f6nnen jedoch keine Garantie f\u00fcr Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben.<br \/>(3) As required by law Heli Guides is covered by an insolvency insurance. The details of the Insurance company providing the service can be found in the pre-contractual information form.<br \/>(4) Heli Guides nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<br \/>(5) F\u00fcr das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Reiseteilnehmer und Heli Guides gilt italienisches Recht, Gerichtsstand ist Aosta. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.<\/p><p>Stand: 19. November 2025<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Heli Guides Srl Allgemeine Reisebedingungen 1. 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